Freie Fahrt mit Plakette
Kommunen und Städte erlassen zur Verbesserung der Luftqualität in besonders feinstaubgefährdeten Zonen wie Innenstädten, einigen Bundesstraßen oder Verkehrsknotenpunkten Verkehrsverbote.
Die Kennzeichnung der besonders feinstaubgefährdeten Gebiete erfolgt durch das Verkehrszeichen ..Umweltzone... Unter dem Zeichen werden auf einem Zusatzzeichen die Umweltplaketten angezeigt, mit denen ein Fahrzeug gekennzeichnet sein muss, damit es diesen Bereich durchfahren darf. Eine grüne Plakette kennzeichnet Fahrzeuge mit den niedrigsten Schadstoffemissionen. Fahrzeuge ohne Umweltplakette dürfen keine Umweltzone durchfahren.
Die Kennzeichnung eines Kraftfahrzeugs mit einer Umweltplakette, die teilweise auch als Feinstaubplakette bezeichnet wurde, beruht auf freiwilliger Basis. Allerdings ist das Durchfahren einer Umweltzone ohne Plakette auch dann nicht erlaubt, wenn das Fahrzeug die Voraussetzungen zur Zuteilung der erforderlichen Umweltplakette erfüllt.
Sie fahren einen Diesel, möglicherweise noch ohne Rußpartikelfilter?
Dann beugen Sie einem möglichen Fahrverbot für Ihr Fahrzeug rechtzeitig vor.
Erhalten Sie sich Ihre Mobilität: Rüsten Sie Ihr Kraftfahrzeug mit einer Umweltplakette aus.